Termine

Meine Praxis arbeitet nach Terminabsprache. Ausgenommen sind selbstverständlich Notfälle und akute Situationen.

 

Ich bitte Sie um Einhaltung der Termine. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.

Nicht abgesagte Termine werden mit einem Ausfallhonorar berechnet. 

 

Falls die Si­tua­ti­on es er­for­der­lich macht, be­su­che ich Sie für lau­fen­de und akute Be­hand­lun­gen auch zu Hause.

Kosten

Die Kos­ten für die Be­hand­lung und die Me­di­ka­men­te wer­den in der Regel von den ge­setz­li­chen Kas­sen nicht er­stat­tet. 


 

In diesen Fällen rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab, d.h. pro 60 Minuten 80,-- €.  Ausgenommen hiervon sind kurze telefonische und schriftliche Rückmeldungen zum Therapieverlauf, diese berechne ich nicht extra. Telefonische Besprechungen und Kontakte über e-mail, bei denen ich für Sie recherchiere oder auf andere Art beratend oder klärend tätig werde, sind kostenpflichtig und diese werden mit dem vorgenannten Stundensatz abgerechnet. In Ausnahmefällen, wenn z.B. eine Vielzahl an Arztbefunden und Laborberichten von mir zu sichten sind oder andere, arbeitsintensivere Schritte nötig sind, werde ich die Kosten für die "Erstanamnese mit Repertorisation" entsprechend anpassen.

 

 

Die Bei­hil­fe und die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen übernehmen i.d.R. zum grö­ß­ten Teil Be­hand­lungs- und Me­di­ka­men­ten­kos­ten. Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne nach GebüH-Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung, innerhalb von acht Tagen ohne Abzug zahlbar. Grundlage für meine Rechnungen ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dieses stellt keine gesetzliche Gebührenordnung dar, sondern lediglich ein Verzeichnis, Stand 1985. Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.

 

Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung in jedem Fall von Ihnen zu begleichen sind.